Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit hat das Ziel, in allen Betrieben vor Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten zu schützen bzw. durch technische und organisatorische Maßnahmen die Gefährdung so weit zu verringern, dass sich keine Gesundheitsgefahren ergeben. Für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitstechniker, Sicherheitsmeister oder Sicherheitsingenieur) ist die Gefährdungsbeurteilung eines der unumgänglichen Werkzeuge zur Analyse der betrieblichen Situation. Hiermit stehen Betriebsanweisungen in direktem Zusammenhang. Die abschließende Unterweisung bezieht sich dann auf den Arbeitsplatz und die dort vorhandenen Arbeitsmittel und -stoffe. Insofern baut die Unterweisung auf die zu Beginn erstellte Gefährdungsbeurteilung und die Betriebsanweisung auf. Im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit § 6 sind die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit aufgeführt. Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung können Sie von einem Sicherheitsingenieur, wie ihn das Kölner Zentrum für Arbeitsmedizin anbietet, erhalten.



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