Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird gemäß „Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung“ in Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorgen unterteilt.

Zu den häufigsten Anlässen zählen:

  • Tätigkeiten mit Lärm (früher G 20)
  • Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen (früher G 37)
  • Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (früher G 42)

Die gesamte Aufenthaltsdauer für die Vorsorge ist sehr unterschiedlich. Sie beträgt bei Anlässen bzgl. Lärm oder Bildschirmtätigkeit etwa 30 Minuten, bei Untersuchungen bzgl. Fahrtätigkeit (früher G 25) ungefähr eine Stunde. Auch Belastungs-EKGs sind in einer knappen halben Stunde erledigt. So überschreitet die Aufenthaltsdauer zur Durchführung selbst umfangreicher Vorsorgen bzw. Eignungsuntersuchungen nur selten zwei Stunden.

Bei unseren Mitgliedern und Vertragskunden führen wir die Vorsorgen zu Lärm, Bildschirmtätigkeit oder die Untersuchungen zu Fahrtätigkeit auch vor Ort durch, wenn geeignete Räumlichkeiten vorhanden sind und mindestens 15 Personen untersucht werden sollen.



Druckansicht