Dienstleistungen

Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Das Kölner Zentrum für Arbeitsmedizin e. V. übernimmt mit einem Sicherheitsingenieur die sicherheitstechnische Versorgung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ASiG und der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV. Er berät und unterstützt in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes einschließlich der ergonomischen Gestaltung der Arbeit. Hierzu gehört die regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten und die dabei festgestellten Mängel dem Arbeitgeber mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken. Außerdem werden die Ursachen von Arbeitsunfällen untersucht und Maßnahmen zur Verhütung vorgeschlagen.

Beratungen

Zur Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehört die Beratung der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen insbesondere bei

  • regelmäßigen Betriebsbegehungen,
  • gezielten Arbeitsplatzbesichtigungen,
  • der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen
  • der Auswahl von Arbeitsmitteln,
  • der Einführung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln,
  • der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, verbunden mit der Unterstützung bei Gefährdungsermittlung, Betriebsanweisungen und Unterweisungen,
  • der Auswahl und Erprobung von persönlichen Schutzausrüstungen PSA,
  • der Analyse von Arbeitsunfällen,
  • der orientierenden Lärm- und Beleuchtungsmessung.

Gefährdungsbeurteilung

Bei der Gefährdungsbeurteilung werden alle Ursachen und Bedingungen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen könnten, systematisch analysiert und bewertet. Sie ist damit die Basis für den vorbeugenden Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Gefährdungen können sich ergeben durch z. B.

  • die Gestaltung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  • physikalische, chemische oder biologische Einwirkungen,
  • den Einsatz von Arbeitsmitteln (Maschinen, Geräte und Anlagen etc.),
  • durch Arbeitsabläufe, Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  • unzureichende Qualifikation und/oder Unterweisung.

Unfälle und Ursachenanalyse

Grundlage für die systematische Untersuchung von Unfällen ist die Unfallanzeige, die jedoch nur eingeschränkten Informationsgehalt besitzt. In zweiten Schritt erfolgt die weitere Ursachenanalyse durch Beobachtung, Befragung und eventuell Experimentieren. Ziel ist es, den Unfallhergang und die mögliche Ursachenzusammenhänge aufzuklären, um Maßnahmen zur Verhütung künftiger Unfälle festlegen zu können.

Orientierende Messungen

Es können orientierende Messungen der Beleuchtungsstärke, des Schallpegels sowie von Luftschadstoffen durchgeführt werden. Hierbei wird die Situation im jeweiligen Betriebszustand gemessen und mit dem zulässigen Minimal-/Maximalwert verglichen, um daraus weitere Maßnahmen abzuleiten.



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