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Arbeitssicherheit
Das Kölner Zentrum für Arbeitsmedizin e. V. übernimmt mit einem Sicherheitsingenieur die sicherheitstechnische Versorgung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Er berät Sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Die sicherheitstechnische Gesamtbetreuung wird in die sogenannte Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung unterteilt. Hierzu gehört beispielsweise die Unterstützung bei
- regelmäßigen Betriebsbegehungen
- gezielten Arbeitsplatzbesichtigungen
- der Auswahl von Arbeitsmitteln
- und insbesondere vor der Einführung technischer Arbeitsmittel und Betriebsanlagen
- der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen
- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, verbunden mit der Unterstützung bei Gefährdungsermittlung, Betriebsanweisungen und Unterweisungen.
Der Umfang der Grundbetreuung richtet sich insbesondere nach der zuzuordnenden Betreuungsgruppe I, II oder III und nach der Aufteilung der Gesamteinsatzzeit zwischen Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft. Die Einsatzzeit für die betriebsspezifische Betreuung wird gemeinsam mit den betrieblichen Ansprechpartnern bzw. nach Prüfung der Relevanz der verschiedenen Aufgabenfelder ermittelt.
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