Beratungen

Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere

  • den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten,
  • die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten,
  • die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und in Zusammenhang mit damit die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken und auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten.

Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es aber nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen.



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