Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird in mehr als 40 sogenannte Grundsätze untergliedert. Zu den häufigsten Anlässen zählen:

  • Tätigkeiten mit Lärm (G 20),
  • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G 25),
  • Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen (G 37).

Die gesamte Aufenthaltsdauer für die Vorsorge ist sehr unterschiedlich. Sie beträgt bei Anlässen nach G 20 und G 37 etwa 30 Minuten, bei Untersuchungen nach G 25 ungefähr eine Stunde. Auch Belastungs-EKGs sind in einer knappen halben Stunde erledigt. So überschreitet die Aufenthaltsdauer zur Durchführung selbst umfangreicher Vorsorgeuntersuchungen nur selten zwei Stunden.

Bei unseren Mitgliedern und Vertragskunden führen wir die Untersuchungen nach G 20, G 25 und G 37 auch vor Ort durch, wenn geeignete Räumlichkeiten vorhanden sind und mindestens 15 Personen untersucht werden sollen.



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